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Studienberechtigungsprüfung

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Wenn man keine Matura erlangt hat, gibt es eine zweie Möglichkeit, ein Studium beginnen zu können. Man muss die Studienberechtigungsprüfung bestehen. Hierbei handelt es sich um Lehrgänge, die direkt von den jeweiligen Hochschulen durchgeführt werden. Vor allem für Studieninteressenten, die seit mehreren Jahren schon berufstätig sind, ist die Studienberechtigungsprüfung eine gute Möglichkeit, ohne Matura studieren zu können. Die Voraussetzungen sind individuell von den Hochschulen festgelegt, grundsätzlich gilt aber meistens:

  • Man muss sich vor Studienbeginn für eine von 16 festgelegten Studienrichtungsgruppen entscheiden. Das bedeutet, dass man nicht erst die Studienberechtigungsprüfung ablegen und sich dann überlegen kann, was man gerne studieren möchte, sondern man muss vorher festlegen, dass man z.B. BWL studieren möchte.
  • Es muss der Nachweis einer beruflichen oder außerberuflichen Vorbildung für das angestrebte Studium erbracht werden. Wer z.B. Mechatronik studieren will, hat gute Chancen auf ein Studium, wenn er vorher eine Ausbildung zum Mechatroniker abgeschlossen hat
  • Weitere Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft (oder studienrechtliche Gleichstellung: Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates)
  • Es gibt auch ein Mindestalter. Es liegt bei 22 Jahren oder 20 Jahren bei mindestens vierjähriger Berufsausbildung

Beispiel
Bis zur Studienberechtigung kann es ein langer Weg sein, wie das Beispiel der Uni Wien beweist:

  1. Studienabsicht klären und sich ausreichend über das beabsichtigte Studium informieren
  2. Antragsformular und zugehörige Infos der Universität zur Studienberechtigungsprüfung beschaffen
  3. Information zur Ergänzung der Vorbildung (falls noch erforderlich)
  4. Bestimmung des Wahlfaches: Lehrveranstaltung aus der Studieneingangsphase (STEOP) des angestrebten Studiums (mit mindestens 2 ECTS-Punkten)
  5. Antragstellung
    1. Erstanmeldung online
    2. Einreichung des Antragsformulars mit den erforderlichen Dokumenten (in Original/beglaubigter Abschrift und Kopie)
    3. evtl. gleichzeitige Einreichung eines Antrags auf Anerkennung (siehe Punkt 8)
  6. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides: Möglichkeit der Beantragung von Studienbeihilfe
  7. Prüfungsvorbereitung
  8. Antrag auf Anerkennung von Prüfungen beantragen (siehe Kapitel Vorbereitung – Durchführung- Anerkennung)
  9. Anmeldung zu angebotenen Prüfungsterminen (Aufsatz- und Pflichtfächer)
  10. Nach positiver Ablegung bzw. Anerkennung aller erforderlichen Prüfungen: Studienberechtigungszeugnis beantragen
  11. Abholung des Studienberechtigungszeugnisses