Zielsetzung
Weiterentwicklung in Schule und Beruf ist heute sehr gefragt, jedoch überfordert das immense Angebot an Instituten und Bildungsträgern oft den Einzelnen bei der Entscheidungsfindung. Hier zur Hilfe und Übersicht ein paar Informationen um eine gute und fundierte Entscheidung zu treffen.
Zuerst ist die Information wichtig, welche Ausbildung vorliegt, daraus ergibt sich, welche Weiterbildung infrage kommen. Zum Beispiel einer Ausbildung mit IHK Abschluss. Der nächste Schritt wäre zu schauen, welcher berufliche Werdegang danach möglich ist, z.B. im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit.
Falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt ist es sinnvoll diese nachzuholen. Möglichkeiten sind bei einer bereits vorhandenen beruflichen Tätigkeit z.B über die Externenprüfung oder ohne Job, allgemein als Schulabschluss.
Der nächste Schritt ist zu überlegen, welcher Abschluss angestrebt wird. Anhand dieser Kriterien können Sie die Finanzierung für Ihre Auswahl besser treffen.
Schüler- BAFÖG
Diese Förderung erhält, wer eine Schulform besuchen möchten, jedoch sonst keine Ausbildung hat. Gefördert werden Klasse für die berufliche Grundbildung ab der Klasse 10, dazu zählen Gymnasium, Realschule, Gesamtschule, Hauptschule. Eben erwähnte Schulformen werden nur gefördert, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist der Fall, wenn nicht mehr bei den Eltern gewohnt wird oder der Schulweg zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Der eigener Hausstand und eigene Kinderbetreuung besteht.
Die Berufsfachschule wird gefördert, wenn keine vorherige Berufsausbildung mit der Ausbildungsdauer von weniger als 2 Jahren vorliegt, sowie nicht die Möglichkeit der Vermittlung eines qualifizierenden Abschlusses zur Aufnahme eines Berufes besteht.
Der zweite Bildungsweg wird gefördert an der Abendhauptschule, Abendrealschule, am Abendgymnasium, Kolleg, Akademie, Berufsaufbauschule, Fachoberschule, Höhere Fachschule bzw. Fachhochschule.
BAFÖG
Diese Variante kommt in Frage, wenn ein Schüler oder Student sich in Erstausbildung befindet bzw. eine Erst-Ausbildung anstrebt. Die Ausbildungsform ist davon unabhängig, es sollten jedoch die Voraussetzungen erfüllt sein zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
Aufstiegsfortbildungsförderung- oder Meister- BAFÖG
Dieser Bildungskredit kann im Wege der beruflichen Weiterbildung beantragt werden, er ist nicht begrenzt auf Stunden oder Betriebsgröße. Ein Teil wird als Zuschuss ohne Rückzahlung gewährt. Der andere Teil wird zunächst als zinsloses Darlehen bis zu 3 Jahren gewährt und auf Antrag kann man 25% Erlass auf das noch nicht fällige Darlehen bei bestandener Prüfung erhalten. Nach Ablauf der Vereinbarung auf Rückzahlung, besteht die Pflicht zur Rückzahlung mit evtl. Verzinsung auf die ausstehende Forderung oder Erlassbzw. Stundung unter bestimmten Bedingungen.
Bildungsscheck
Die Weiterbildung soll der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Der Beschäftige kann den Zugang zum Bildungsscheck inviduell oder über den Betrieb erhalten. Beim individuellen Zugang erhält man einen Zuschuss von 50 % bzw. maximal 500,- Euro zu den Gesamtkosten der Fortbildung in zwei Kalenderjahren. Das zu versteuerndes Jahreseinkommen darf maximal 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro Ehegattenveranlagung betragen.
Über den Zugang des Betriebes erhält man ebenfalls einen Zuschuss von 50 % bzw. maximal 500,- Euro der Gesamtkosten pro Bildungsscheck werden ermäßigt und zwar können maximal zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden.
Beim Zugang über Betrieb ändert sich nur das zu versteuernde Einkommen auf Bruttogehalt von maximal 39.000 Euro im Jahr. In jedem Fall sollte der Betrieb maximal 249 Beschäftigten auf alle Arbeitsplätze vorweisen.
Bildungsprämie
Anspruch hat man ab dem 26. Lebensjahr mit mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit, wer sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro bzw. Ehegatten 40.000 Euro verfügt.
Stipendium
Das Stipendium auch als Begabtenförderung bekannt. Beziehbar unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Auswahlkriterien mit vereinbarter Zielsetzung. Es wird im Auswahlverfahren nach dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen zugeteilt und zwar direkt beim Anbieter oder Förderer.
Alternative – Ratenkredit
Sollten alle oben genannten Varianten nicht in Frage kommen besteht auch die Möglichkeit, Weiterbildung oder Studium per Ratenkredit zu finanzieren. Hier kommt es auf die Bonität des Kreditnehmers an. Sollten kein festes Einkommen oder keine ausreichende Bonität vorhanden sein kann der Kredit auch mit Hinzunahme eines Bürgen realisiert werden. Aufgrund der niedrigen Zinsen, mit denen Kredite derzeit vergeben werden, kann der klassische Ratenkredit eine interessante Alternative zum Bildungskredit sein.