Wohnraum ist gerade in Universitätsstädten knapp bemessen und damit in der Regel teuer. Kein Wunder, dass sich schon seit vielen Jahren Studenten-WGs etabliert haben. Abgesehen von der Kostenseite spielt dabei natürlich auch der Spaßfaktor eine Rolle. Gibt es allerdings unter den Mitbewohnern Differenzen, hört der Spaß schnell auf.
Das größte Risiko besteht darin, dass einer der Bewohner am Ende alleine auf der gesamten Miete sitzen bleibt. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, bereits bei der Gestaltung des Mietvertrages gegenzusteuern. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Mietvertrag für eine WG auszugestalten.
- Alle Mitbewohner unterzeichnen den Mietvertrag gleichberechtigt.
- Ein Hauptmieter unterzeichnet den Vertrag, alle anderen Bewohner haben Untermieterstatus.
Beide Varianten haben sowohl Vor- als auch Nachteile, welche hier beleuchtet werden sollen.
Ein Mietvertrag für alle
Grundsätzlich gilt es natürlich erst einmal, eine geeignete Wohnung zu finden. Für Studenten in Wien bietet sich laut dem Internetportal meinbezirkt die Gegend in Hernals dafür an. Tipps zur Wohnungssuche finden sich aber auch auf einschlägigen Studentenportalen. Wer wagemutig ist, sucht sich selbst eine geeignete Wohnung und versucht dann, entsprechende Mitmieter zu finden. Einfacher ist es allerdings, wenn sich bereits eine Gruppe von Studenten gefunden hat, die gemeinsam auf Wohnungssuche geht. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese WG ein höheres Maß an Homogenität bietet, ist größer, als bei einer Gruppe von Menschen, die sich nicht kennen. In diesem Fall bietet es sich auch an, dass alle Beteiligten den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben. Dies gibt allen Bewohnern eine gewisse Rechtssicherheit. Demgegenüber haften jedoch alle WG-Mitglieder gesamtschuldnerisch, wenn ein Mitbewohner die Miete schuldig bleibt. Um Ärger mit dem Vermieter auszuschließen, empfiehlt es sich, ein gemeinsames Mietkonto einzurichten, auf welches der Mietanteil mit ausreichend Vorlaufzeit eingezahlt werden muss. Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich nicht nur auf die Mietzahlung, sondern auf alle Belange im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten. Über die Vor- und Nachteile des gemeinsamen Mietvertrages sollten sich die Beteiligten im Vorfeld genau informieren, beispielsweise auf einer entsprechenden Seite im Internet.
Der Untermietvertrag
Zieht ein Mieter aus der WG bei einem gemeinsamen Mietvertrag aus, muss der Vertrag komplett neu aufgesetzt werden. Anders verhält es sich bei einem Untermietvertrag. In diesem Fall gibt es einen Hauptmieter, der dem Vermieter gegenüber in allen Belangen in der Verantwortung ist. Voraussetzung für die Untervermietung ist immer die Zustimmung des Vermieters, wie aus dem Mietrechtsgesetz hervorgeht. Für den Untermietvertrag ist der Hauptmieter verantwortlich. Bleibt ein Untermieter die Miete und die Umlagen schuldig, ist es die Herausforderung für den Hauptmieter, diese bei Fälligkeit dem Vermieter aus eigener Tasche zu bezahlen. Es obliegt am Hauptmieter, dass er dieses Geld beim Untermieter einklagt. Ein gemeinsames Mietkonto ist nicht notwendig, da die Untermieter ihren Anteil an den Hauptmieter abführen müssen. Der Vorteil der Untervermietung besteht darin, dass bei einer Fluktuation in der WG nicht jedes Mal mit dem Vermieter ein neuer Mietvertrag aufgesetzt werden muss. Neben der Mietzahlung verlangen viele Hausbesitzer den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Diese muss auf den Hauptmieter lauten. Im Fall der gemeinsamen Anmietung sollte der Vertrag allerdings auch nur auf eine Person als Versicherungsnehmer lauten, eine Aufteilung der Versicherungsnehmereigenschaft auf alle Mieter wird schwierig.