Als Praktikum während des Studium bezeichnet man eine zeitlich begrenzte Tätigkeit in einem späteren beruflichen Tätigkeitsfeld. Dabei soll er die im Studium erworbenen Kenntnisse in praktischer Tätigkeit vertiefen bzw. neue Fähigkeiten in einer Institution, Organisation oder im Arbeitsumfeld erwerben. Diese Praktika können während des Studiums auch im Ausland absolviert werden. Ähnlich wie beim Auslandssemester kann die Universität bei der Vermittlung entsprechender Programme helfen.
Die verschiedenen Erscheinungsformen der Praktika sind
Pflichtpraktika
Ferialpraktika (Ferienjobs)
Volontariate
Praktika nach abgeschlossener (Fach-)Hochschulausbildung
Pflichtpraktika sind im Hochschulstudienplan oder der schulischen Ausbildung vorgeschrieben und dienen dazu, die berufliche Wirklichkeit kennen zu lernen. Sie sind nicht auf die Semesterunterbrechung oder die Ferien festgelegt, sondern können immer absolviert werden. Der Praktikant befindet sich hier in einem Ausbildungsverhältnis. Die Tätigkeiten, die er ausführen soll, müssen auf den Studieninhalt bzw. die schulische Ausbildung abgestimmt sein. Eine Bezahlung ist nicht zwingend notwendig.
Die Beschäftigung während eines Ferialpraktikums ist an keine Ausbildungsvorschriften geknüpft. Ferienjobber sowie Unternehmen schließen ein Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsleistung wird entsprechend vergütet. Verdienen Ferialjobber mehr als 386,80 € im Monat sind sie in vollem Umfang sozialversichert (Kranke-, Unfall- und Pensionsversicherung). Liegt das Entgelt darunter, müssen sie bei der Krankenversicherung gemeldet sein.
Das Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung und Erweiterung von Kenntnissen sowie der Erwerb neuer Fähigkeiten. Volontariate werden nicht zwangsläufig bezahlt. Die Volontäre sind aber unfallversichert.
Ein Praktika nach dem Hochschulabschluss nutzen viele Absolventen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt. Doch für viele entpuppt sich die Entwicklungschance als Sackgasse, da diese Praktika nicht an ein Ausbildungsverhältnis geknüpft sind. In den meisten Fällen werden die Praktikanten als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt. Auf jeden Fall müssen sie sozialversichert sein.