Im Gegensatz zur Immatrikulation spricht man von einer Exmatrikulation, wenn ein Student sein Studium beendet. Dieses Ende kann mehrere Gründe haben. Einerseits kann die Exmatrikulation ein positives Ereignis sein – dann nämlich, wenn das Studium erfolgreich beendet wurde und der Studierende zum Absolventen wird.
Es gibt aber auch andere Formen der Exmatrikulation. Ein Beispiel ist der Abbruch des Studiums. Wer eine Uni oder FH verlässt, z.B. um woanders einen anderen Studiengang zu studieren, muss sich an exmatrikulieren, um an der anderen Hochschule immatrikuliert zu werden. Es gibt aber auch die Zwangsexmatrikulation, z.B., wenn der Student die fälligen Studiengebühren nicht gezahlt hat oder zum wiederholten Mal durch eine Prüfung gefallen ist. Auch für negatives Verhalten, wie z.B. Gewaltandrohungen, kann man exmatrikuliert werden.