Die Fakultät bzw. der Fachbereich einer Hochschule muss immer von einem/r Professor/in, Gastprofessor/in in leitender Position vertreten werden. An den Fakultäten existiert für die Wahl des Dekans ein Rat, der sich für die Dauer von zwei bis vier Jahren auf eine Professorin oder einen Professor einigt. Stillschweigend hat sich in den Fakultäten die Praxis durchgesetzt, dass diese Aufgabe jedes Ratsmitglied einmal übernimmt. Denn im Normalfall ist das Amt mit vielen bürokratischen Aufgaben belastet, die wenig Zeit für Lehre und ruhmreiche Forschungsaufgaben lassen.
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