Akademische Lehrperson, die für einen zeitlich begrenzten Zeitraum an der Hochschule als Professor/-in lehrend und forschend tätig ist. Die Gastprofessur ist den anderen Lehrstuhlinhabern gleichgestellt. Zu den Aufgaben der Lehrperson gehört auch die Abnahme von Prüfungen, die selbstständige Vertretung des Faches vor Lehre und Forschung und die Übernahme von Aufgaben in der akademischen Selbstverwaltung, z. B. im Dekanat. Die Bezeichung Gastprofessor/-in ist deshalb auch etwas irreführend.